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   VG Augsburg, 14.03.2006 - Au 3 K 05.1082   

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VG Augsburg, 14.03.2006 - Au 3 K 05.1082 (https://dejure.org/2006,47705)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.03.2006 - Au 3 K 05.1082 (https://dejure.org/2006,47705)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. März 2006 - Au 3 K 05.1082 (https://dejure.org/2006,47705)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Meiningen, 07.05.2012 - 2 E 180/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Einnahme nicht ausschließlich ärztlich

    Das Fahreignungsgutachten stellt eine neue Tatsache im Verwaltungsverfahren dar, der - unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung eines solchen Gutachtens - selbständige Bedeutung zukommt und die auf Grund des zwingenden Charakters von § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV zu verwerten ist (BVerwG, Urt. v. 18.03.1982, 7 C 69/81, juris, Rn. 20; VG Augsburg, Urt. v. 14.03.2006, Au 3 K 05.1082, juris, Rn. 18).

    In diesem Rahmen ist ein Sachverständigengutachten insbesondere darauf zu untersuchen, ob es unvollständig oder widersprüchlich ist oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht; schließlich ist auch zu fragen, ob das Gutachten unter Anwendung fachlich allgemein anerkannter Bewertungsmaßstäbe erstellt worden ist (VG Augsburg, Urt. v. 14.03.2006, Au 3 K 05.1082, juris, Rn. 20 m.w.N.).

  • VG Meiningen, 18.12.2012 - 2 K 179/11

    Fahreignung für die Gruppe 2 nach einem unprovozierten erstmaligen epileptischen

    In diesem Rahmen ist ein Sachverständigengutachten insbesondere darauf zu untersuchen, ob es unvollständig oder widersprüchlich ist oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht; schließlich ist auch zu fragen, ob das Gutachten unter Anwendung fachlich allgemein anerkannter Bewertungsmaßstäbe erstellt worden ist (VG Augsburg, Urt. v. 14.03.2006, Au 3 K 05.1082, juris, Rn. 20 m. w. N.).
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